Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hemmis Mietservice, Inh. Christoph Hemminger 
 
I. Geltungsbereich 
 
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Aufträge an Hemmis Mietservice, Inh. Christoph Hemminger, einschließlich zukünftiger Aufträge. Abweichungen bedürfen der Schriftform. 
 
1.2 Mit der Auftragserteilung an Hemmis Mietservice, Inh. Christoph Hemminger, stimmt der Kunde diesen AGBs vollumfänglich zu. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und von beiden Parteien bestätigt werden. 
 
 
II. Vertragsgegenstand 
 
2.1 Der Vertragsgegenstand umfasst die in der Auftragsbestätigung genannten Eventmodule, Zubehör und Leistungen. 
 
2.2 Die Auftragsbestätigung enthält Angaben zum Veranstaltungsort, -dauer sowie Kosten und Sonderleistungen. 
 
2.3 Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag bedarf der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn diese schriftlich, auch per Mail oder durch Kommunikationsmedien mit Zeitlicher Erfassung, bestätigt sind. 
 
 
III. Rücktrittsbedingungen 
 
3.1 Rücktritt des Vermieters: 
Der Vermieter kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarung, ungeeignetem Veranstaltungsort, unzureichendem Personal oder unpassenden Wetterbedingungen vom Vertrag zurücktreten. 
 
3.2 Rücktritt des Auftraggebers: 
Der Auftraggeber kann bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Danach gelten gestaffelte Stornogebühren gemäß Auftragsbestätigung. 
 
 
IV. Zahlungsbedingungen 
 
4.1 Nach Auftragsbestätigung erhält der Mieter eine Rechnung, von der 20% innerhalb von drei Tagen zu zahlen sind. Der Restbetrag ist vor Veranstaltungsbeginn per Überweisung oder in Bar zu begleichen. 
 
4.2 Bei Übergabe der Eventmodule ist pro Modul eine Kaution von 100€ in bar oder per Überweisung vorab zu hinterlegen. Bei Selbstabholung sind Ausweiskopien vorzulegen. 
 
4.3 Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz in voller Höhe der Vereinbarten Summe fordern. 
 
 
V. Mietbedingungen 
 
5.1 Die Vermietung setzt einen gültigen Lichtbildausweis des Mieters voraus. 
 
5.2 Alle vom Vermieter geliehenen Objekte bleiben Eigentum von Hemmis Mietservice, Inh. Christoph Hemminger. Der Mieter hat nur für den in der Auftragsbestätigung oder dem Mietvertrag festgelegten Zeitraum das Nutzungsrecht an den Objekten. 
 
5.3 Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist untersagt. 
 
5.4 Mängel sind vor Nutzung zu melden. Später gemeldete Mängel werden nicht anerkannt. 
 
5.5 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietobjekte sorgfältig zu behandeln und vor Schmutz, Beschädigung und Nässe zu schützen. 
 
 
VI. Nutzungsbedingungen 
 
6.1 Alle auf dem Hinweisschild am Eingang des Spielgerätes und im Logbuch angegebenen Gebrauchsanweisungen sind verpflichtend und müssen strikt befolgt werden. 
 
6.2 Der Aufbau der Mietobjekte erfolgt auf einem ebenen Untergrund. Vor dem Aufbau müssen die Fläche auf scharfe oder spitze Gegenstände überprüft und diese entfernt werden. Die Geräte dürfen ausschließlich auf der mitgelieferten Unterlegplane aufgestellt werden. Es ist untersagt, die Geräte an Mauern, Bäume, Hecken oder andere Gegenstände anzulehnen. 
 
6.3 Die Mietobjekte müssen gemäß den beiliegenden Anleitungen korrekt aufgebaut werden. Während der Nutzung ist sicherzustellen, dass das Gebläse kontinuierlich in Betrieb ist, die Geräte nicht überlastet werden und sie fest verankert sind. 
 
6.4 Die Mietobjekte dürfen nur unter der Aufsicht einer autorisierten, volljährigen, nüchternen und zuverlässigen Person betrieben werden. Während der gesamten Nutzungsdauer besteht eine Aufsichtspflicht. 
 
6.5 Die Aufsichtsperson muss eingreifen, wenn Kinder einander gefährden. 
 
6.6 Es ist darauf zu achten, dass Kinder in etwa das gleiche Gewicht und die gleiche Größe haben, um die Sicherheit während der Nutzung zu gewährleisten. 
 
6.7 Speisen und Getränke jeglicher Art sind in den Mietobjekten strengstens verboten. Ebenso müssen Schuhe, Sandalen, Schlüssel, Brillen, Ketten, Ringe, Gürtelschnallen oder ähnliche spitze und scharfe Gegenstände vor Benutzung abgelegt werden. Es dürfen keine Gegenstände in das Gebläse gesteckt werden. 
 
6.8 Klettern oder Herunterspringen von den Wänden der Mietobjekte ist untersagt. Ebenso darf auf der Einstiegsfläche nicht gehüpft werden. 
 
6.9 Die Aufsichtsperson ist berechtigt, einzelne Personen von der Nutzung der Mietgegenstände auszuschließen, wenn diese sich negativ verhalten. 
 
6.10 Tiere sind von den Mietobjekten fernzuhalten. 
 
6.11 Beim Transport ist darauf zu achten, den Kontakt mit spitzen oder scharfen Gegenständen zu vermeiden, um Beschädigungen zu verhindern. 
 
6.12 Bei Beschädigungen oder Druckverlust muss die Nutzung der Mietobjekte sofort eingestellt werden. 
 
6.13 Bei Regen müssen die Geräte sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden. Ist weiterer Regen zu erwarten, müssen die Geräte abgebaut und trocken gelagert werden. Im Falle eines Sturms müssen die Geräte sofort abgebaut werden. Werden die Geräte feucht oder nass zurückgegeben, wird dem Mieter die Trocknung in Rechnung gestellt oder die Kaution teilweise oder ganz einbehalten. 
 
Diese ausführlicheren Nutzungsbedingungen sollen sicherstellen, dass die Mietobjekte ordnungsgemäß und sicher verwendet werden und potenzielle Risiken minimiert werden. 
 
VII. Haftung 
7.1 Der Mieter trägt die volle Haftung für sämtliche Sach- oder Personenschäden sowie sonstige Schäden, die bei der Nutzung der Eventmodule oder des Zubehörs entstehen können, gemäß den geltenden Haftungsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und anderen relevanten Gesetzen in Nordrhein-Westfalen. 
7.2 Der Mieter ist verpflichtet, Schäden oder nicht entfernbare Verschmutzungen unverzüglich zu melden und die Kosten für die Instandsetzung gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu tragen. 
7.3 Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, die gesamten Kosten für die Wiederbeschaffung der Gegenstände zu erstatten. Zusätzlich haftet der Mieter gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für den entstandenen Mietausfall während des Diebstahls und hat diesen in vollem Umfang zu begleichen. 
7.4 Der Vermieter übergibt die Gegenstände in gutem und funktionstüchtigem Zustand nach bestem Wissen. Sollte dennoch ein Mangel oder eine Beschädigung vorliegen oder entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung für etwaige Ausfälle oder Folgeschäden, die durch die Nichtdurchführung der geplanten Veranstaltung entstehen könnten, gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. 
7.5 Falls die Eventmodule beklebt oder verschmutzt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kaution teilweise oder vollständig einzubehalten, gemäß den geltenden Regelungen für Schäden und Verschmutzungen. 
7.6 Werden die Eventmodule nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums zurückgebracht, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kaution oder einen Teil davon einzubehalten, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften. 
7.7 Der Mieter nutzt die Mietgegenstände auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung in jeglicher Hinsicht, entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. 
 

Gültigkeit besteht seit April 2024